Krankenversicherung – Produkt Privatarzt

Um welche Versicherung handelt es sich?

Ambulante Heilkostenversicherung (Privatarzt)

Was ist versichert?

  • Behandlungen als Privatpatient bei niedergelassenen Ärzten nach schul- und alternativmedizinischen (z.b. Homöopathie, Akupunktur, Traditionelle chinesische Medizin) Methoden
  • Tagesklinische Behandlungen und Operationen
  • Medikamente inklusive homöopathische Mittel
  • Impfungen
  • Heilbehelfe (z.B. Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte)
  • Psychotherapeutische Heilbehandlungen
  • Physiotherapeutische Heilbehandlungen

Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.

Was ist nicht versichert?

  • Kosmetische Behandlungen und Produkte
  • Zahnbehandlungen und -implantationen
  • kieferchirurgische Behandlungen
  • Zahnröntgen, Zahnersatz
  • Kieferregulierungen
  • Reiseimpfungen
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Maßnahmen zur Empfängnisverhütung
  • Künstliche Befruchtung
  • Präventive Behandlungen und Eingriffe
  • Eingriffe wegen Übergewicht

Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Die Leistungen sind der Höhe nach begrenzt mit:

    ̶ einem Jahreshöchstbetrag (Versicherungssumme)

    ̶ dem Prozentsatz der Vergütung

    ̶ Höchstbeträgen für einzelne Behandlungen bzw. Leistungsarten pro Kalenderjahr (Limits)

  • Behandlungen wegen Suchtgift-Missbrauch, z.B. Alkohol, Drogen
  • Wartezeiten für bestimmte Leistungen z.B. bei Entbindungen

Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Wo bin ich versichert?

Weltweit

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular - wie zum Beispiel zur Sozialversicherung oder zum Gesundheitszustand - vollständig und ehrlich zu beantworten. Genauso sind im Falle einer telefonischen Befragung zum Gesundheitszustand alle Fragen vollständig und ehrlich zu beantworten.
  • Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist UNIQA schriftlich über Änderungen zu informieren z.B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen oder den Eintritt einer Schwangerschaft.
  • An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z.B. ist bei Medikamenten und Heilbehelfen sowie physiotherapeutischen und psychotherapeutische Heilbehandlungen eine ärztliche Verordnung erforderlich. Weiters sind Rechnungen und ärztliche Unterlagen mit der Diagnose an UNIQA zu übermitteln.
  • Wichtige Änderungen z.B. eine Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes), eine Änderung der Sozialversicherung, der Wegfall der Sozialversicherung, der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung oder die Kostenerstattung von dritter Seite, wie etwa durch die Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben.

Wann und wie zahle ich?

Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.

Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Beginn: wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.

Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.

Wenn Sie versicherte Person im Rahmen einer Gruppen-Krankenversicherung sind, gelten zusätzliche Beendigungsgründe (z. B. Firmenaustritt), die im Gruppen-Krankenversicherungsvertrag mit dem Versicherungsnehmer (z.B. Dienstgeber) vereinbart sind. Informationen dazu finden Sie in Ihrer Erstpolizze samt Beilagen. In diesen Fällen haben Sie innerhalb eines Monats das Recht, eine unmittelbar anschließende Versicherung im Rahmen der Einzelversicherung abzuschließen.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.