Wohnen- Eigenheimversicherung – Produkt Zuhause & Glücklich

Um welche Versicherung handelt es sich?

Eigenheimversicherung inklusive Haus und Grundstückshaftpflicht

Was ist versichert?

Gebäudeversicherung:

  • Versichert im Rahmen der gewählten Versicherungssumme sind Ein- oder Zweifamilienhäuser mit einer betrieblich (gewerblich) genutzten Fläche von höchstens 1/3 der Gesamtfläche. Nebengebäude bis 35 m² Innenfläche sind mitversichert.

Folgende Gefahren sind versichert:

  • Brand
  • Explosion
  • Verpuffungsschäden in Kachelöfen
  • Blitzschlag
  • Indirekter Blitz
  • Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen
  • Sturm
  • Hagel
  • Schneedruck
  • durch Herabrutschen von am Dach angesammelten Schneemassen (Dachlawinen)
  • die Last des Rauhreifs und des Eisregens
  • Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
  • unbekannte Fahrzeuge
  • Katastrophenhilfe (Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau, Erdbeben)

Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden:

  • Implosion
  • Seng- und Schmorschäden
  • Schäden an Blechdächern und sonstigen Verblechungen durch Verdellung
  • Leitungswasser

Haus und Grundstückshaftpflicht:

Die Versicherung erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen aus der Innehabung, Verwaltung, Beaufsichtigung, Versorgung, Reinhaltung, Beleuchtung und Pflege der versicherten Liegenschaft einschließlich der in oder auf ihr befindlichen Bauwerke und Einrichtungen

Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.

Was ist nicht versichert?

Gebäudeversicherung:

  • Elektrogeräten durch die Energie des elektrischen Stromes
  • Schwammschäden auch dann, wenn diese auf einen bedingungsgemäß gedeckten Leitungswasserschaden zurückzuführen sind
  • Verglasungen aller Art
  • Schäden durch Grundwasser
  • Schäden infolge Vermurungen, wenn sie die Folge von Erdaufschüttungen bzw. -abgrabungen oder Sprengungen sind
  • Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art

Haus und Grundstückshaftpflicht:

  • Schäden, die dem Versicherungsnehmer selbst, den mitversicherten Personen oder sonstigen im gemeinsamen Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Personen zugefügt werden
  • Schäden an beweglichen Sachen, die bei oder infolge ihrer Bearbeitung an oder mit ihnen entstehen
  • Ansprüchen aus Gewährleistungen für Mängel

Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • bei Reihenhäusern ist der Versicherungsschutz ausschließlich auf die dem Versicherungsnehmer zur alleinigen privaten Nutzung zustehenden Gebäudeund/ oder Grundstücksteile begrenzt.

Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen.

Wo bin ich versichert?

  • Der Versicherungsschutz besteht auf dem Grundstück, das in der Polizze als Versicherungsort angeführt ist.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit
  • Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen
  • Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden
  • Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden (z.B. Brand, Explosion und Einbruchdiebstahl) sind der Sicherheitsbehörde anzuzeigen
  • An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen)

Wann und wie zahle ich?

Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.

Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Onlineüberweisung,… – wie vereinbart

Wann beginnt und endet die Deckung?

Beginn:

  • Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart ab Zugang der Polizze – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
  • Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem vom Versicherer zugesagten Umfang.

Ende:

  • Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Wenn Sie Verbraucher sind:

  • Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

Wenn Sie Unternehmer sind:

  • Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.