Wohnen- Haushaltsversicherung – Produkt Zuhause & Glücklich

Um welche Versicherung handelt es sich?

Haushaltsversicherung inklusive Privathaftpflichtversicherung

Was ist versichert?

Haushaltsversicherung:

  • Versichert im Rahmen der gewählten Versicherungssumme ist der gesamte privat genutzte Wohnungsinhalt, der im Eigentum des Versicherungsnehmers steht.

Folgende Gefahren sind versichert:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Indirekter Blitz
  • Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen
  • Sturm
  • Hagel
  • Schneedruck
  • Felssturz/Steinschlag
  • Erdrutsch
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl in die Versicherungsräumlichkeiten

Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden:

  • Implosion
  • Seng- und Schmorschäden
  • Katastrophenhilfe (Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau, Erdbeben)
  • Glasbruch
  • Schäden an Kühlgut

Privathaftpflichtversicherung:

Die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen und die Kosten der Feststellung und der Abwehr von einer behaupteten Schadenersatzforderung

Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.

Was ist nicht versichert?

Haushaltsversicherung:

  • Geräteverglasungen von Unterhaltungselektronik (wie z.B. TV-Geräten, Hi-Fi Anlagen usw.)
  • Schäden durch Grundwasser
  • Schäden infolge Vermurungen, wenn sie die Folge von Erdaufschüttungen bzw. -abgrabungen oder Sprengungen sind
  • Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art
  • der Stromabschaltung durch das E-Werk infolge Zahlungsrückstands

Privathaftpflichtversicherung:

  • Schäden, die dem Versicherungsnehmer selbst, den mitversicherten Personen oder sonstigen im gemeinsamen Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Personen zugefügt werden
  • Schäden an beweglichen Sachen, die bei oder infolge ihrer Bearbeitung an oder mit ihnen entstehen
  • Ansprüchen, soweit sie auf Grund eines Vertrages oder einer besonderen Zusage über den Umfang der gesetzlichen Schadenersatzpflicht hinausgehen

Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Außerhalb der Wohnung am Dachboden, im Keller im Freien auf dem Grundstück, im Stiegenhaus sind nur bestimmte Sachen des Wohnungsinhaltes versichert.
  • Bei der Außerhausversicherung sind alle Gegenstände und Wertsachen, die von der Zuhause & Glücklich Wohnungsversicherung erfasst werden, vorübergehend – das heißt auf die Dauer von 6 Monaten, bei Internatsschülern auf die Dauer von 10 Monaten – auch in fremden, ständig bewohnten Gebäuden (z.B. in Hotelzimmern) versichert, sofern nicht aus einer anderen Versicherung eine Entschädigung verlangt werden kann. Auch gelten hier geringere Entschädigungsgrenzen.

Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen.

Wo bin ich versichert?

Haushaltsversicherung:

  • Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort, in eingeschränktem Umfang auch außerhalb (Außenversicherung).

Privathaftpflichtversicherung:

  • weltweit

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit
  • Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen
  • Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden
  • Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden (z.B. Brand, Explosion und Einbruchdiebstahl) sind der Sicherheitsbehörde anzuzeigen
  • An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen)

Wann und wie zahle ich?

Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.

Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Onlineüberweisung,… – wie vereinbart

Wann beginnt und endet die Deckung?

Beginn:

  • Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart ab Zugang der Polizze – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
  • Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem vom Versicherer zugesagten Umfang.

Ende:

  • Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Wenn Sie Verbraucher sind:

  • Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

Wenn Sie Unternehmer sind:

  • Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.