Berufsunfähigkeitsversicherung

Um welche Versicherung handelt es sich?

Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist versichert?

  • Versichert ist eine mehr als sechs Monate andauernde Berufsunfähigkeit der versicherten Person während der Versicherungsdauer. Nach Eintritt des Versicherungsfalls (laut Bedingungen) wird eine monatliche Pension ausbezahlt, sofern ärztlich nachgewiesen wird, dass zumindest eine Einschränkung von 50 % der Berufsausübung der versicherten Person besteht.

Zusätzliche Leistungen:

  • Nachversicherungsgarantie – Möglichkeit bei bestimmten Lebensereignissen (zB. Geburt oder Hochzeit) bis zu einem vereinbarten Betrag die Pension zu erhöhen
  • Take-a-break Option – Nach dem 3. Versicherungsjahr kann bei Arbeitslosigkeit, Karenz oder Scheidung etc. die Prämienzahlung für sechs bis 24 Monate vorübergehend ausgesetzt werden. Während dieser Zeit besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
  • Wiedereingliederungshilfe – Nach mindestens drei Jahren ununterbrochenem Leistungsbezug wegen Berufsunfähigkeit, besteht beim beruflichen Wiedereinstieg einmalig Anspruch auf sechs Monatsrenten (maximal 12.000 Euro)
  • Sofortschutz - Mit Antragstellung erhalten Sie vorläufigen Sofortschutz in Höhe ihrer beantragten Pension, jedoch höchstens 1.000 Euro pro Monat. Dieser endet, sofern Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie vom Antrag zurücktreten, spätestens jedoch sechs Wochen nach Antragstellung

Die Versicherungsleistung hängt individuell von der vertraglichen Vereinbarung ab.

Was ist nicht versichert?

Der Versicherungsschutz besteht nicht, wenn die Berufsunfähigkeit ausgelöst wurde durch:

  • versuchten Selbstmord
  • absichtlicher Herbeiführung von Krankheiten oder Selbstverletzungen
  • vorsätzliche Herbeiführung der Berufsunfähigkeit
  • Begehung einer Straftat
  • missbräuchlichem Drogen- und Alkoholkonsum
  • nuklearer, biologischer, chemischer oder durch Terrorismus ausgelöster Katastrophen
  • die Beteiligung an kriegerischen Ereignissen

Der Versicherer kann vom Vertrag aufgrund von Obliegenheitsverletzungen oder arglistiger Täuschung zurücktreten.

Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Die Berufsunfähigkeitspension wird ab Anerkennung der Leistungspflicht rückwirkend ausbezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit der versicherten Person (im Vergleich zu einem Gesunden mit vergleichbaren Ausbildungen, Kenntnissen und Fähigkeiten) sechs Monate oder länger andauert.
  • Ohne zusätzliche Vereinbarungen ist der Versicherer von der Leistung befreit, wenn die Berufsunfähigkeit in Ausübung einer Tätigkeit als Sonderpilot oder Kunstflugpilot etc. verursacht wurde.

Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen.

Wo bin ich versichert?

Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten?

  • UNIQA muss vor Vertragsabschluss, in den Antrags- und Gesundheitsfragen, vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden.
  • Vom Zeitpunkt der Unterschrift bis Zugang der Polizze: Gefahrenerhöhungen sind verpflichtend zu melden.
  • Während der Vertragslaufzeit: Änderung der Adresse (Wechsel des Hauptwohnsitzes)

Bei Eintritt des Versicherungsfalls:

  • Vorlage der geforderten Unterlagen
  • Mitwirkungspflicht zur Beurteilung und Feststellung der Leistungspflicht
  • Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet zumutbare Heilbehandlungen und Therapiemaßnahmen, die von den behandelnden Ärzten empfohlen werden, vorzunehmen, um die Heilung zu fördern.
  • Eine Minderung des Grades der Berufsunfähigkeit und die Wiederaufnahme oder Änderung der beruflichen Tätigkeit sind dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

Wann und wie zahle ich?

Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.

Wie: Einzugsermächtigung oder Zahlschein – je nach Vereinbarung

Wann beginnt und endet die Deckung?

Beginn:

  • Der Versicherungsschutz beginnt ab Zugang der Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung und rechtzeitiger Prämienzahlung - frühestens ab Versicherungsbeginn.
  • Ist ein späterer Versicherungsbeginn beantragt, so besteht Versicherungsschutz frühestens ab diesem Zeitpunkt.
  • Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem von UNIQA zugesagten Umfang.

Ende:

  • Der Versicherungsschutz endet mit Erreichen des Laufzeitendes oder Nichtbezahlung der Prämien.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Der Versicherungsvertrag kann jederzeit schriftlich zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres, schriftlich gekündigt werden.