Mobilität – Insassenunfall – Produkt Auto & Frei

Um welche Versicherung handelt es sich?

Kraftfahrzeug-Unfall-Versicherung

Was ist versichert?

Die Versicherung umfasst:

  • Tod nach Unfall
  • dauernde Invalidität nach Unfall
  • Krankenhausgeld von 30 Euro pro Tag, max. 2% der für Tod und Invalidität vereinbarten Versicherungssumme, wenn Versicherte durch Gurt gesichert waren
  • Doppelte Leistung für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr, bei einem Invaliditätsgrad unter 50%
  • Rückholkosten aus dem europäischen Ausland begrenzt mit 5% der für Tod und Invalidität vereinbarten Versicherungssumme, max. 5.000 Euro
  • Mobilitätsdeckung für Bus, Bahn in Österreich und Linienflüge innerhalb Europas.

Die Versicherung umfasst Unfälle im Zusammenhang mit
dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und
Entladen sowie dem Einweisen des Fahrzeuges. Unfälle
beim Ein- und Aussteigen sind mitversichert.

Die Versicherungssummen können abhängig von der
gewählten Variante vereinbart werden:

Kompakt:
EUR 15.000,- Tod
EUR 35.000,- dauernde Invalidität

Optimal:
EUR 30.000,- Tod
EUR 70.000,- dauernde Invalidität

Premium:
EUR 50.000,- Tod
EUR 100.000,- dauernde Invalidität

Die vereinbarten Versicherungssummen gelten für jeden einzelnen kraftfahrrechtlich genehmigten Platz des im Vertrag bezeichneten Fahrzeuges.

Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.

Was ist nicht versichert?

Der Versicherungsschutz besteht nicht bei:

  • Unfällen die bei der Verwendung des Fahrzeuges bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung oder dazu gehörenden Trainingsfahrten entstehen
  • Unfällen die im Zuge gerichtlich strafbarer vorsätzlicher Handlungen durch den Versicherten erlitten werden
  • Unfälle die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben zusammenhängen
  • Nuklearschäden
  • Unfälle bei Fahrten die ohne Willen des Fahrzeugverfügungsberechtigten vorbereitet, ausgeführt oder ausgedehnt werden
  • Unfälle die der Versicherte aufgrund eines ihn treffenden Herzinfarktes oder Schlaganfalles erleidet
  • Unfälle aufgrund einer Bewusstseinsstörung
  • Unfälle aufgrund einer wesentlichen Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente
  • der die Versicherungssumme übersteigende Anteil eines Schadens
  • bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen kann es zu Entfall oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes kommen.

Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Kein Versicherungsschutz des Versicherers besteht zum Beispiel:

  • wenn das Fahrzeug in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt wird
  • wenn der Lenker die erforderliche Berechtigung zum Lenken des Fahrzeuges (Führerschein) nicht besitzt
  • wenn Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden oder mehr Personen als zulässig befördert werden
  • bei Wechselkennzeichen jenes Fahrzeug benützt wird an dem keine Kennzeichentafel angebracht sind.

Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen.

Wo bin ich versichert?

  • Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geografischen Sinn.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
  • Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu zahlen.
  • Die in den Bedingungen oder im Versicherungsvertrag angeführten Bestimmungen sind einzuhalten.
  • Den Versicherungsfall sowie die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens ist innerhalb einer Woche dem Versicherer zu melden; an der Feststellung des Sachverhalts muss beigetragen werden.
  • Der Todesfall ist innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen auch wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
  • Ärztliche Hilfe und Behandlungen sind unverzüglich in Anspruch zu nehmen. Das Recht einzuräumen die Leiche durch Ärzte besichtigen zu lassen. Ärzte bzw. befasste Behörden zu ermächtigen Auskünfte zu erteilen. Auf Verlangen des Versicherers sich durch von diesem bezeichnete Ärzte untersuchen zu lassen.
  • Bei Personenschäden muss Hilfe geleistet oder für fremde Hilfe gesorgt werden.

Wann und wie zahle ich?

Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.

Wie:z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung – wie vertraglich vereinbart.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Beginn:

  • wie im Versicherungsvertrag vereinbart – Voraussetzung ist, dass Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig und vollständig zahlen.
  • Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem vom Versicherer zugesagten Umfang.

Ende:

  • Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt.
  • Bei Verträgen mit einer Dauer von einem Jahr oder länger erfolgt nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch die Vertragsverlängerung für ein weiteres Jahr sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
  • Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung des Versicherers oder des Kunden.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Der Versicherungsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem in der Polizze genannten Ablauf gekündigt werden.
  • Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Versicherungsvertrag um ein weiteres Jahr.
  • Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.