Mobilität – Kfz-Haftpflicht – Produkt Auto & Frei

Um welche Versicherung handelt es sich?

Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung

Was ist versichert?

Die Versicherung umfasst:

  • die Bezahlung von gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden die sich aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges ergeben, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen
  • die Kosten der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
  • Versichert sind alle Ansprüche die gegen den Versicherungsnehmer, Fahrzeugbesitzer, einen berechtigten Lenker, berechtigte Insassen oder eine Person die den Lenker einweist, geltend gemacht werden. Berechtigte Lenker bzw. berechtigte Insassen sind jene Personen die mit Willen des Fahrzeugbesitzers bei der Verwendung des Fahrzeuges tätig sind oder mit dem Fahrzeug befördert werden.

Die Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden kann abhängig von der gewählten Variante vereinbart werden:

Kompakt EUR 10.000.000,-
Optimal EUR 20.000.000,-
Premium EUR 30.000.000,-

zuzüglich EUR 80.000,- für bloße Vermögensschäden. 

Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden:

  • Freischaden-Gutschein (optional):
    Der Gutschein hilft im Schadenfall Prämie zu sparen. Nach einem Kfz-Haftpflichtschaden einlösen und Sie werden im Bonus/Malus System nicht zurückgestuft. Wir bezahlen den verursachten Schaden und er wird trotzdem bei der Bonus/Malus Einstufung nicht berücksichtigt.
  • Auto PLUS24service (optional):
    Mit diesem Assistance-Service sind wir im Notfall rund um die Uhr für Sie da. Wir helfen unter anderem bei Panne, Unfall oder Fahrzeugausfall. Wir organisieren z.B. Abschleppung, Bergung, Kinderrückholung.

Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.

Was ist nicht versichert?

Der Versicherungsschutz besteht nicht bei:

  • Schäden am versicherten Fahrzeug
  • Schäden an transportierten Sachen
  • Schadenersatzansprüche des Fahrzeugbesitzers aufgrund von Sach- oder bloßen Vermögensschäden
  • Schäden die durch die Verwendung des Fahrzeuges bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung oder dazu gehörende Trainingsfahrten entstehen
  • der die Versicherungssumme übersteigende Anteil eines Schadens
  • Nuklearschäden
  • bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen kann es zu Entfall oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes kommen
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Verwendung des Fahrzeuges als ortsgebundene Kraftquelle (Fahrzeug wird mit Stützen am Boden fixiert und die Betätigung der Motorkraft dient einer artfremden Tätigkeit z.B. Beladen eines anderen Fahrzeuges)

Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Kein Versicherungsschutz bzw. eine Regressmöglichkeit des Versicherer besteht zum Beispiel:

  • wenn das Fahrzeug in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt wird
  • wenn der Lenker die erforderliche Berechtigung zum Lenken des Fahrzeuges (Führerschein) nicht besitzt
  • wenn Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden oder mehr Personen als zulässig befördert werden
  • bei Wechselkennzeichen jenes Fahrzeug benützt wird an dem keine Kennzeichentafeln angebracht sind.

Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen.

Wo bin ich versichert?

  • Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geografischen Sinn.
  • Der örtliche Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
  • Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu zahlen.
  • Die in den Bedingungen oder im Versicherungsvertrag angeführten Bestimmungen sind einzuhalten.
  • Der Schadenfall, die Erhebung von Ansprüchen sowie die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Strafverfahrens ist innerhalb einer Woche dem Versicherer zu melden; an der Feststellung des Sachverhalts muss beigetragen werden.
  • Ansprüche des Geschädigten dürfen nicht anerkannt werden; wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden sind alle Weisungen des Versicherers zu befolgen.
  • Bei Personenschäden muss Hilfe geleistet oder für fremde Hilfe gesorgt und unverzüglich die nächste Polizeidienststelle verständigt werden.

Wann und wie zahle ich?

Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.

Wie:z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung – wie vertraglich vereinbart.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Beginn:

  • wie im Versicherungsvertrag vereinbart – Voraussetzung ist, dass Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig und vollständig zahlen.
  • Durch die Ausstellung einer Versicherungsbestätigung beginnt der Versicherungsschutz bereits vor der Zusendung der Polizze.

Ende:

  • Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt.
  • Bei Verträgen mit einer Dauer von einem Jahr oder länger erfolgt nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch die Vertragsverlängerung für ein weiteres Jahr sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
  • Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung des Versicherers oder des Kunden.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Der Versicherungsvertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt worden ist. Beträgt die Laufzeit weniger als ein Jahr, so endet der Vertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.