Mobilität – Kfz-Haftpflicht – Produkt „Auto & Frei“
Um welche Versicherung handelt es sich?
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung
Was ist versichert?
Die Versicherung umfasst:
Die Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden kann abhängig von der gewählten Variante vereinbart werden:
Kompakt EUR 10.000.000,-
Optimal EUR 20.000.000,-
Premium EUR 30.000.000,-
zuzüglich EUR 80.000,- für bloße Vermögensschäden.
Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden:
- Freischaden-Gutschein (optional):
Der Gutschein hilft im Schadenfall Prämie zu sparen. Nach einem Kfz-Haftpflichtschaden einlösen und Sie werden im Bonus/Malus System nicht zurückgestuft. Wir bezahlen den verursachten Schaden und er wird trotzdem bei der Bonus/Malus Einstufung nicht berücksichtigt. - Auto PLUS24service (optional):
Mit diesem Assistance-Service sind wir im Notfall rund um die Uhr für Sie da. Wir helfen unter anderem bei Panne, Unfall oder Fahrzeugausfall. Wir organisieren z.B. Abschleppung, Bergung, Kinderrückholung.
Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.
Was ist nicht versichert?
Der Versicherungsschutz besteht nicht bei:
Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Kein Versicherungsschutz bzw. eine Regressmöglichkeit des Versicherer besteht zum Beispiel:
Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen.
Wo bin ich versichert?
Welche Verpflichtungen habe ich?
Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.
Wie:z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung – wie vertraglich vereinbart.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn:
Ende:
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Versicherungsvertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt worden ist. Beträgt die Laufzeit weniger als ein Jahr, so endet der Vertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.