Rechtsschutzversicherung

Um welche Versicherung handelt es sich?

Rechtsschutzversicherung für den Privatbereich

Was ist versichert?

  • Versichert im Rahmen der gewählten Versicherungssumme sind die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und die Übernahme der dabei entstehenden Kosten. Dieser Versicherungsschutz bezieht sich auf die jeweils vereinbarten Risiken (Rechtsgebiete).

Folgende Risiken können zusätzlich versichert werden:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Lenker-Rechtsschutz mit Lenker-Vertrags-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
  • Auslandsreise-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz
  • Steuergerichts-Rechtsschutz
  • Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden
  • Fahrzeug-Rechtsschutz mit Fahrzeugvertrags- Rechtsschutz
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz mit Rechtschutz gegen Mobbing
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
  • Rechtsschutz für Erb- und Familienrecht
  • Patienten und Verfügungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz gegen Stalking

Folgende Kosten werden übernommen:

  • Kosten des Rechtsanwaltes des Versicherungsnehmers
  • Gerichtsgebühren
  • gerichtlich oder verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse (Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen)
  • Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist

Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.

Was ist nicht versichert?

Der Versicherungsschutz besteht nicht im Zusammenhang mit:

  • der Errichtung von Gebäuden sowie dem Kauf, Verkauf oder Finanzierung von Grundstücken und Gebäuden
  • der Errichtung von Gebäuden sowie dem Kauf, Verkauf oder Finanzierung von Grundstücken und Gebäuden
  • bestimmten Verträgen, wie etwa Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen
  • einem über das Vermögen des Versicherungsnehmers beantragten Insolvenzverfahren
  • Streitigkeiten mehrerer Versicherungsnehmer desselben Rechtsschutzversicherungsvertrages untereinander, mitversicherter Personen untereinander und mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer

Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Die Leistungen sind pro Versicherungsfall begrenzt mit:

  • der vereinbarten Versicherungssumme und den vereinbarten Höchstbeträgen (wie z.B. für Exekutionen)
  • dem Selbstbehalt (falls vereinbart)

Darüber hinaus übernimmt UNIQA keine Kosten:

  • im Verkehrsbereich bei Verwaltungsstrafverfahren wegen Bagatellsachen
  • im Verkehrsbereich bei Fahrerflucht, Beeinträchtigung durch Alkoholisierung oder Suchtgift, sowie fehlender Lenkerberechtigung

Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen.

Wo bin ich versichert?

Der Versicherungsschutz besteht

  • im Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz, sowie im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz in Europa, in Island, den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
  • im Auslandsreise-Rechtsschutz weltweit.
  • in den übrigen Fällen in der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
  • Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu bezahlen.
  • Ein Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden und an der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen).

Wann und wie zahle ich?

Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.

Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Onlineüberweisung,… – wie vereinbart

Wann beginnt und endet die Deckung?

Beginn:

  • Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart ab Zugang der Polizze – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
  • Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem vom Versicherer zugesagten Umfang.

Ende:

  • Bei einer Vertragsdauer von weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.
  • Bei einer Vertragsdauer von über 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.