Mobilität – Kfz-Kompaktkasko – Produkt Auto & Frei

Um welche Versicherung handelt es sich?

Kraftfahrzeug-Kompaktkasko-Versicherung

Was ist versichert?

Die Versicherung umfasst:

  • Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Muren, Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h), Dachlawinen (Schneemassen, die von Gebäuden auf das Fahrzeug stürzen) und von Gebäuden herabfallenden Eiszapfen und andere Eisgebilde
  • Brand oder Explosion, Schäden an Kabeln durch Kurzschlüsse und Verschmoren
  • Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch
  • sowie Verlust von Gegenständen des persönlichen Bedarfs durch Einbruchdiebstahl bis zur Höhe von EUR 1.000,-
  • Berührung des fahrenden Fahrzeuges mit Tieren auf Straßen des öffentlichen Verkehrs; durch Tierbiss an Fahrzeugteilen.

Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden:

  • Baustein Glasbruch an Scheiben und Kleingläsern ohne Rücksicht auf die Schadenursache.

Abhängig von der Höhe des eingetretenen Schaden werden entweder die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert (Betrag den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen) ersetzt.

Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.

Was ist nicht versichert?

Der Versicherungsschutz besteht nicht bei:

  • Unfall bei Fremd- oder Eigenverschulden
  • Berührung des haltenden oder geparkten Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug (Parkschaden)
  • mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus)
  • Fahrzeugschäden die im Zuge gerichtlich strafbarer vorsätzlicher Handlungen durch den Fahrzeuglenker eintreten
  • Folgeschäden durch Tierbiss an Fahrzeugteilen
  • Schäden die durch die Verwendung des Fahrzeuges bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung oder dazu gehörenden Trainingsfahrten entstehen
  • bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen kann es zu Entfall oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes kommen
  • Schäden am Fahrzeug die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Terrorakten, Verfügungen von hoher Hand und Kriegsereignissen zusammenhängen
  • Schäden durch Erdbeben
  • Nuklearschäden
  • bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen kann es zu Entfall oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes kommen.

Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel:

  • wenn das Fahrzeug in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt wird
  • wenn der Lenker die erforderliche Berechtigung zum Lenken des Fahrzeuges (Führerschein) nicht besitzt
  • wenn Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden oder mehr Personen als zulässig befördert werden
  • der Schaden am Fahrzeug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird
  • für nicht angegebene Sonderausstattung.

Eine Reduktion der Leistung erfolgt zum Beispiel:

  • um den vereinbarten Selbstbehalt
  • im Totalschadenfall, wenn der zur Prämienberechnung herangezogene Fahrzeugpreis zu niedrig angegeben wurde (anteilige Kürzung der Leistung).

Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen.

Wo bin ich versichert?

  • Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geografischen Sinn.
  • Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
  • Die Versicherung ist vor Abschluss des Vertrages aber auch während der Laufzeit über das versicherte Risiko vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.
  • Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu zahlen.
  • Die in den Bedingungen oder im Versicherungsvertrag angeführten Bestimmungen sind einzuhalten.
  • Die Versicherung ist vor Abschluss des Vertrages aber auch während der Laufzeit über das versicherte Risiko vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.
  • Bei Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion, durch Berührung mit Tieren sowie bei einem Parkschaden oder Vandalismusschaden ist der Vorfall unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
  • Vor Beginn der Reparaturarbeiten ist die Zustimmung des Versicherers einzuholen.

Wann und wie zahle ich?

Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.

Wie:z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung – wie vertraglich vereinbart.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Beginn:

  • wie im Versicherungsvertrag vereinbart – Voraussetzung ist, dass Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig und vollständig zahlen.
  • Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem vom Versicherer zugesagten Umfang.

Ende:

  • Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt.
  • Bei Verträgen mit einer Dauer von einem Jahr oder länger erfolgt nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch die Vertragsverlängerung für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
  • Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung des Versicherer oder des Kunden.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Der Versicherungsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem in der Polizze genannten Ablauf gekündigt werden.
  • Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Versicherungsvertrag um ein weiteres Jahr.
  • Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.