Unfallversicherung

Um welche Versicherung handelt es sich?

Unfallversicherung – Rundumschutz für Beruf und Freizeit

Was ist versichert?

Die Versicherung umfasst:

  • Versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Leistungen aufgrund von Unfällen, von denen eine versicherte Person betroffen ist. Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, welches unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt.

Als Unfälle gelten auch:

  • Verrenkungen von Gliedern
  • Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln
  • Meniskusverletzungen
  • FSME und Lyme-Borreliose aufgrund von Zeckenbiss
  • Wundstarrkrampf
  • Lebensmittelvergiftungen

Folgende Leistungen können versichert werden:

  • Lebenslange Rente ab 35% Dauerinvalidität
  • Einmalige Kapitalleistung bei Dauerinvalidität, ab jedem Invaliditätsgrad (mit Direktleistung entsprechend Verletzungskatalog)
  • Hochrisikoschutz - zusätzliche Kapitalleistung ab 50% Invalidität
  • Schmerzengeld
  • Einmalige Kapitalleistung bei Unfalltod
  • Unfallkosten, z.B.: Heil-, Bergungs- und Rückholkosten
  • Knochenbruchpauschale
  • Taggeld
  • Spitalgeld
  • Notfall PLUS24service: Behandlungskosten aufgrund von Krankheit oder Unfall bei Auslandsreisen, sowie Bergungs- und Transportkosten im In- und Ausland
  • Unfall PLUS24service: Dienstleistungen im Haushalt nach unfallbedingtem Spitalsaufenthalt

Automatisch integrierte Leistungen:

  • Garantierte Sofortleistung bei einem unfallbedingten Spitalsaufenthalt von mindestens 11 Tagen.
  • Unfallbedingte kosmetische Operationen bis zu 10.000 Euro
  • Bergungskosten bis 15.000 Euro
  • Rehabilitationspauschale
  • Höhere Leistungen für Kinder mit Helm bei einem Ski-, Snowboard- oder Fahrrad-Unfall
  • Neugeborene sind 6 Monate prämienfrei mit der Mutter mitversichert.

Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag (Polizze inklusive Bedingungen).

Was ist nicht versichert?

Der Versicherungsschutz besteht nicht bei:

  • Unfällen:
    • bei der Benützung von Luftfahrzeugen wie Para- oder Hängegleiter, Fallschirmspringen, Ballonfahren oder Motorflugzeugen mit Spezialaufgaben.
    • bei motorsportlichen Wettbewerben und den dazugehörigen Trainingsfahrten.
    • bei der Teilnahme an nordischen oder alpinen Skiwettbewerben – und zugehörigem Training – ab Landesmeisterschaften
    • bei vorsätzlichen, gerichtlich strafbaren Handlungen
    • im Zusammenhang mit Kriegsereignissen bzw. inneren Unruhen
    • mittels Einwirkung von chemischen-, biologischen oder Nuklearwaffen
    • mittels Einwirkung von radioaktiven Strahlen
    • infolge wesentlicher Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente
  • Gesundheitsschäden bei Heilmaßnahmen

Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Kein Versicherungsschutz des Versicherers besteht zum Beispiel:

  • Gesundheitsschäden bei Heilmaßnahmen
  • Abzug der Vorinvalidität bei Betroffenheit derselben Körperfunktionen
  • Abzug bestehender Krankheiten oder Gebrechen entsprechend ihrem Einfluss auf die Unfallfolgen
  • Einschränkungen bei Bandscheibenvorfall, Bauchund Unterleibsbrüchen sowie bei organisch bedingten Störungen des Nervensystems
  • Reduktion der Versicherungssummen ab dem 70. Geburtstag

Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie In Ihren Versicherungsbedingungen.

Wo bin ich versichert?

  • Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
  • Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu zahlen.
  • Der Versicherungsfall ist UNIQA - unter Beachtung festgelegter Fristen - so schnell wie möglich zu melden (innerhalb einer Woche, ein Todesfall innerhalb von 3 Tagen). An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung sachdienlicher Auskünfte und Überlassung von Originalbelegen).
  • Ärztliche Hilfe und Behandlungen sind unverzüglich in Anspruch zu nehmen.
  • Beim Lenken von Kraftfahrzeugen ist eine entsprechende Lenkberechtigung erforderlich.

Wann und wie zahle ich?

Wann: Die Prämien sind fristgerecht im Voraus zu zahlen – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.
Wie:z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung – wie vertraglich vereinbart.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Beginn:

  • Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn die erste Prämie rechtzeitig gezahlt wurde.
  • Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem von UNIQA zugesagten Umfang.

Ende:

  • Der Versicherungsvertrag verlängert sich zum Ende der Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr und endet nur, wenn Sie den Vertrag kündigen oder UNIQA den Vertrag kündigt.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Wenn Sie Verbraucher sind:

  • Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.
  • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen, ebenfalls mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.

Wenn Sie Unternehmer sind:

  • Sie können den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
  • Danach ist eine Kündigung jährlich mit einer Frist von 3 Monaten möglich.

Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden, sowohl durch Sie als auch durch UNIQA.